Flugplatzordnung

Flugplatzordnung (Stand 12/2022)


• Jeder Pilot welcher ein ferngesteuertes Modellflugzeug zum Einsatz bringen will, muss folgende Voraussetzungen beachten:
• Im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis der Fernsteuerung sein.
• Folgende Frequenzen sind zulässig:
o 35 MHz A-Band Kanal 61 – 80, 35 MHz B-Band Kanal 182 – 191
o 40 MHz Band Kanal 50 – 53
o 2,4 GHz
• Gültiger Versicherungsnachweis des DMFV oder DAEC.
• Gültigen DMFV -Kenntnisnachweis, LBA - Nummer am Modell (e-ID)
• Die Eintragung in das Flugleiterbuch ist vor dem Fliegen vorzunehmen.
• Sich so verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
• Das gesamte Abfluggewicht darf 25kg nicht überschreiten.
• Der Schallpegel darf maximal 78 dB (A) nicht überschreiten (Messtechnik nach DIN).
• Während des Start- und Landevorganges muss die Start- und Landefläche, sowie die An- und Abflugsektoren frei von Personen und beweglichen Hindernissen sein.
• Auf die Einhaltung des Flugsektors (Radius 300m nach Osten um die Startbahn). Das Überfliegen des Vorbereitungsraumes oder des Zuschauerraumes ist strengstens untersagt.
• Gleichzeitig dürfen max. 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor und 3 Segelflugmodelle betrieben werden.
• Motormodelle müssen beim Starten des Motors auf geeignete Weise gesichert werden, so dass diese nicht wegrollen können.
• Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befinden sich auf der Rückseite der Traktorgarage und
• im Erste Hilfe Kasten in der Hütte (nach der Eingangstüre rechts an der Wand)
• Die Notrufpläne befinden sich im FL- Buch.
• Auf Personen innerhalb des Flugsektors ist zu achten. Ist ein gefahrenloses Fliegen nicht möglich, besteht ABSOLUTES FLUGVERBOT!!!
o Insbesondere ist den Weisungen des Flugleiters Folge zu leisten.
• Gastpiloten:
o Es darf nur in Anwesenheit eines aktiven Vereinsmitglieds geflogen werden
Die Postzulassung und der Versicherungsnachweis, sowie der DMFV- Kenntnisnachweis ist vorzulegen (Postzulassung nur bei 35 – 40 MHZ)
Die Versicherungsnummer und die Nummer des Kenntnisnachweises ist im Flugleiterbuch mit Namen des Piloten einzutragen
o Die Versicherung muss vom DMFV oder DAEC sein, andere werden nicht akzeptiert, andernfalls darf nicht geflogen werden
o Ansonsten gelten alle o.g. Regelungen
Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht vor, ist ein Fliegen auf dem Flugplatz nicht möglich. Jeder Pilot der sein Flugmodell zum Einsatz bringen will, verpflichtet sich automatisch zur Einhaltung der o.g. Regeln. Die weiterführenden Vorgaben sind der Zulassung des Regierungspräsidiums Freiburg und der Vereinssatzung zu entnehmen.


Die Vorstandschaft

 

Unsere Sponsoren

Aktuelle Wetterdaten

Grashüpfer Webcam

Grashüpfer Wetterstaion

Besucherzähler